Ihre neue Immobilie energetisch und komfortabel ausbauen!
Energiesparen
Ihre neue Immobilie energetisch und komfortabel ausbauen!
Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Ihrer neuen Immobilie!
Ist Ihre Immobilie energetisch auf dem höchsten Stand und auch altersgerecht und komfortabel gestaltet? Dann können Sie diesen Ratgeber getrost bei Seite legen.
Ist sie energetisch nicht auf dem besten Stand? Überlegen Sie, Ihre neue Immobilie komfortabler zu gestalten? Dann sollten Sie diesen Ratgeber genau durchlesen. Er kann Ihnen viel Geld sparen und den Wohnwert Ihrer neuen Immobilie deutlich steigern. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die richtigen Schritte auf und gibt Ihnen einen Überblick über Ihre verschiedenen Möglichkeiten.
Wissen Sie, dass Deutschland sich verpflichtet hat, dass alle Immobilien bis 2050 komplett CO2-neutral sein sollen und die Energiepreise durch das neue Klimaschutzprogramm 2030 deutlich steigen werden?
Und wissen Sie auch, dass Sie deshalb für energetische Umbaumaßnahmen bis zu 75.000 EUR Zuschuss bekommen können? Wenn Sie JETZT die richtigen Maßnahmen durchführen, sparen Sie ab sofort nicht nur Heizkosten, Sie schonen auch das Klima und können mit Ihrer wertvollen Immobilie ruhig in die Zukunft blicken.
Wie gehen Sie am besten vor?
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Erstberatung durch Verbraucherzentrale
Machen Sie einen ersten kostenlosen Basis-Check durch Energieexperten Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort. Vereinbaren Sie einen Termin unter +49 (0)800 – 809 802 400 oder informieren Sie sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
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Einzelmaßnahmen oder Energieeffizienzhaus?
Hat der Basis-Check Einsparpotential ergeben? Dann sollten Sie entscheiden, ob Sie Einzelmaßnahmen wie Fenster- oder Heizungstausch durchführen wollen oder gleich einen guten Effizienzstandard für das ganze Haus erreichen wollen. Dann erhalten Sie mehr Förderung und müssen später nicht erneut sanieren.
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Zuschüsse für Energieberatung
In jedem Fall müssen Sie jetzt einen Handwerker oder Energieberater finden. Gut qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe (Handwerker, Architekten, Ingenieure) finden Sie am besten auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Sowohl bei geförderten Einzelmaßnahmen als auch bei einem Effizienzhaus muss ein Energieberater aus dieser Liste bei der dena eingebunden werden. Dieser Energieberater wird mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst.
Besprechen Sie sorgfältig Ihre Wünsche und Alternativen und lassen Sie sich ein Angebot geben! Dabei sollten die folgenden Fördermöglichkeiten der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) immer eingebunden werden.
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Einzelmaßnahmen
Folgende Einzelmaßnahmen werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert.
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1) Maßnahmen an der Gebäudehülle
Maßnahmen an der Gebäudehülle, z.B. Dämmung oder Fensteraustausch werden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 60.000 EUR, d.h. max. 12.000 EUR) bezuschusst.
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2) Anlagen zur Wärmeerzeugung
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizung) z.B. Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Gashybridheizungen werden mit 30-35 Prozent bezuschusst, bei zusätzlichem Austausch einer Ölheizung sogar bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.
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3) Anlagentechnik
Anlagentechnik (außer Heizung), z.B. Wärmerückgewinnung, Smart Home/Mess- und Regeltechnik werden mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
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4) Heizungsoptimierung
Heizungsoptimierung, z.B. Optimierung des Heizungsverteilungssystems mit hydraulischem Abgleich wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Bei den Maßnahmen 2) und 4) muss kein Energieberater beauftragt werden, ein Fachunternehmen ist ausreichend.
Für den Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte eine so genannte technische Projektbeschreibung (TBP), in der die Maßnahme genauer erläutert wird. Hierfür stellt das BAFA auf ihrer Internetseite ein elektronisches Formular bereit, das die Energieeffizienz-Experten für die Erstellung der TPB nutzen müssen. Die TPB wird für die Antragstellung benötigt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Alternativ können Sie auch einen Kredit für Einzelmaßnahmen bei der staatlichen Förderbank, KfW, aufnehmen. Zusätzlich erhalten Sie hier einen so genannten Tilgungszuschuss, d.h. dass Sie deutlich weniger zurückzahlen müssen, als sie an Kredit aufnehmen. Bei einem Kreditbetrag von maximal 60.000 EUR können Sie so einen Tilgungszuschuss bis zu 30.000 EUR erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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KfW Effizienzhaus
Ein KfW-Effizienzhaus, das durch die bestmögliche Kombination verschiedener Maßnahmen einen hohen Energieeffizienzstandard hat, wird durch die staatliche Förderbank, KfW, mit zinsgünstigen Krediten und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss - beide in gleicher Höhe - gefördert.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld:
Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss Ihres Vorhabens gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich. Der Tilgungszuschuss führt zu einem negativen effektiven Jahreszins, den Sie für Ihr Vorhaben im KfW- Tilgungsrechner berechnen können.
Durch eine gute Kombination von Dämmmaßnahmen, regenerative Heizungsanlagen und weitere Maßnahmen, wie z.B. moderne Lüftungs- und Regelungstechnik können Sie einen hohen Effizienzstandard oder sogar Null CO2-Emissionen erreichen und erheblich Heizkosten sparen.
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie eine Effizienzhaus-Stufe, fördern wir Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 120.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit.
Die max. förderfähigen Kosten für ein Effizienzhaus steigen auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht.
Der max. Zuschussbetrag für ein Effizienzhaus liegt bei 75.000 Euro je Wohneinheit.

Mit einem so genannten Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5 % Extrazuschuss
Erreichen Sie die Effizienzhaus-Stufe im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ? Dann steigt Ihr Zuschuss um 5 Prozentpunkte.
Die Werte 70 bis 115 definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Förderung erhalten Sie. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenzgebäude der EnEV benötigt das Effizienzhaus 70 nur 70 % der Primärenergie. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 30 % besser.
Weitere Details finden Sie unter dem folgenden Link Dort befindet sich auch ein Zuschussrechner, mi dem Sie Ihre Zuschusshöhe ermitteln können.
Tipp: Sie möchten Ihre neu erworbene Immobilie auch komfortabler gestalten, Barrieren reduzieren oder eine bodengleiche Dusche einbauen? Dann können Sie auch dafür Zuschüsse oder besonders zinsgünstige Darlehen bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Unter der kostenfreien Servicenummer der KfW 0800 539 90 02 können Sie von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr weitere Informationen bekommen.
Viele weitere Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite des BMWi:
Wir wünschen Ihnen bei Ihrem Energieeinsparprojekt viel Erfolg!